Die Historie kommerziell agierender Detektive, die im Wesentlichen ohne staatlichen oder gerichtlichen Auftrag operieren, steht in enger Verbindung zur Rechtspolitik und dem Fortschritt des Anwaltsstandes in Westeuropa. Die erste Privatdetektei wurde 1833 in Paris von Eugene Francois Vidocq gegründet, der neben seiner kriminellen Vergangenheit auch eine der wenigen Polizeidienststellen des Landes geleitet hatte. Bereits zuvor existierten Vorläufer in England, wo aufgrund regen Handels schon im 18. Jahrhundert ein großer Bedarf an qualifizierten Wirtschaftsauskünften bestand. Die erste vergleichbare Institution einer Auskunftei entstand um 1826 in England. Perrys Original Bankrupt and Insolvent Registry Office in London führte Aufzeichnungen über Konkurse, Pfändungen, Schulden und die Auflösung von Handelsgesellschaften.
Die voranschreitende Industrialisierung, das wachsende Selbstbewusstsein des Bürgertums, internationale Einflüsse und die steigende Nachfrage nach Wirtschaftsauskünften über potenzielle Geschäftspartner trugen dazu bei, dass Auskunfteien und Detekteien nach englischem Vorbild sich auch in der zweiten Hälfte des 19.
Jahrhunderts in Deutschland entwickelten. Eine der ersten Detekteien war das Erkundungsbüro zur Wahrung kaufmännischer Interessen für Stettin und die Provinz Pommern, das im Jahr 1860 von dem Makler S. Salomon gegründet wurde. Infolgedessen entstand neben dem wirtschaftlichen Interesse auch ein ziviles Interesse: Ab 1880 sind Detekteien auch in Berlin dokumentiert. Häufig waren ehemalige Polizisten oder Militärangehörige als Gründer aktiv, wie zum Beispiel Leutnant a. D. Caspary-Roth Rossi. Diese Entwicklung erfuhr einen Aufschwung durch den Erlass der Rechtsanwaltsanordnung im Jahr 1879, die einen unabhängigen Anwaltsstand in Deutschland begründete (Rechtsanwaltskammer). Damit wurde eine wesentliche Voraussetzung für die Tätigkeit der Detektive als „Beweisnothelfer“ geschaffen. Wenn Sie einen Privatdetektiv in Stuttgart benötigen, dann können Sie sich an die Detektei ADECTA wenden.
Die Berufsbezeichnung Detektiv umfasst Privatdetektive, Wirtschaftsdetektive, Versicherungsdetektive und ähnliche Tätigkeiten, ist jedoch rechtlich nicht geschützt. In Deutschland besitzen Detektive keine speziellen Rechte oder hoheitlichen Befugnisse. Es ist keine polizeiliche Genehmigung oder staatliche Lizenz erforderlich, um den Beruf auszuüben. Im Gegensatz zum Bewachungsgewerbe ist keine Erlaubnis des Gewerbeamtes oder ein Sachkundenachweis, beispielsweise durch die IHK, erforderlich. Wer jedoch gewerblich Auskünfte über Vermögens- oder persönliche Verhältnisse erteilt und damit eine Auskunftei oder Detektei betreibt, unterliegt als Betreiber eines überwachungsbedürftigen Gewerbes (Vertrauensgewerbe) einer Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 38 Abs. 1 Nr. 1 der Gewerbeordnung.