Verdacht gegen Mitarbeiter: Was ist wann und wie erlaubt?

Frankfurt ist durch seine zentrale Lage, den Flughafen, die verkehrsgünstige Anbindung in alle Himmelsrichtungen aber auch durch ihre Universität und die vielen Messen eine besonders attraktive Stadt für kleine, mittelständische und große Unternehmen aller Couleur. Diese Stadt beherbergt daher neben ihren Einwohner permanent private und berufliche Gäste, Durchreisende, Kurzzeiturlauber und solche, die aus dem Umland zum Shoppen kommen. Das bringt auch viel Anonymität mit in die Stadt und dort wo sich Anonymität mit Geld und Wirtschaftsunternehmen kreuzt, werden auch die Kriminellen angelockt. Vor allem auch die Wirtschaftskriminellen.
Wirtschaftskriminalität ist eine zunehmende Bedrohung für Unternehmen und meist werden sie nur zufällig aufgedeckt. Dass sie überhaupt aufgedeckt werden haben sie internen Kontrollsystemen, Revisionen und Hinweisen von Mitarbeitern oder auch von außerhalb zu verdanken.

Dabei kann man feststellen, dass die Täter häufig im eigenen Unternehmen sitzen und dort nicht selten gut dotierte Postionen inne haben.
Frankfurt ist auch ein idealer Ort für Wirtschaftskriminalität. Unternehmen sollen und können sich dagegen schützen. Aber wie, wenn man nur weiß, dass es vor allem eigene Mitarbeiter sind, die sich zu kriminellen Handlungen verführen lassen? Schließlich produzieren falsche Verdächtigungen und Überwachungen im großen Stil schnell Negativschlagzeilen und Anzeigen und schaden mehr als dass sie nützen. Was also ist erlaubt und angemessen? Eine Videoüberwachung kann man nur anbringen, wenn sie begründet werden kann und die Mitarbeiter informiert werden. Das heimliche Abhören von Telefongesprächen ist auch nicht erlaubt, sondern eine Straftat. Auch bei der erlaubten Kontrolle von Infrastruktur-Nutzung müssen Datenschutz und Privatsphäre gewährt sein. Das gleiche gilt das Privatleben der Mitarbeiter, das überhaupt nur bei konkretem Verdacht überwacht werden kann. Eine pauschale Kontrolle von Mitarbeitern ist ganz generell verboten, damit darf man auch keine Detektei beauftragen und seriöse Detekteien werden so einen Auftrag auch nicht übernehmen.
Dennoch ist gerade bei Wirtschaftskriminalität sowohl für die Vorbeugung als auch für die Aufklärung eines Delikts ein Detektivbüro, das auf Wirtschaftskriminalität spezialisiert ist, der richtige Ansprechpartner. Ein solche Detektei in Frankfurt am Main ist schnell gefunden. Diese Detektei ermittelt nicht nur erfolgreich, sie ist auch beratend zur Stelle, wie das Unternehmen sich schützen kann. Sie analysiert die Schwachstellen und hilft, sie auszumerzen. Außerdem kann sie die Unsicherheiten beseitigen, was nun in Sachen Mitarbeiterüberwachung erlaubt ist und was nicht, denn genau das gehört zu ihrem Kerngeschäft.