Eine Firma spaltet sich von der Muttergesellschaft ab, mehrere Gründer finden sich und beantragen einen Eintrag ins Handelsregister. So lange die Firma national arbeitet, reichen dafür die Dokumente und Urkunden deutscher Gerichte, Behörden und Ämter. Was aber tun, wenn eine in Deutschland eingetragene Firma Geschäfte mit dem Ausland machen möchte? Seien es Einkäufe, Aufträge oder Verbindungen mit fremdländischen Kunden, meist ist eine zusätzliche Bescheinigung notwendig. Der Auszug aus dem Handelsregister, die Gesellschaftssatzung, der letzte Steuerbescheid, alles muss durch einen kompetenten Übersetzer in die andere Sprache gebracht und beglaubigt werden.
Auch im Privatbereich kann eine Übersetzung notwendig werden. Wenn man im Ausland heiraten möchte, so ist zum Beispiel die Übersetzung von Geburtsurkunde und Ledigkeitsbescheinigung einzureichen.
Auch wer sein berufliches Glück in einem anderen Land sucht, sieht sich unter Umständen gezwungen, Zeugnisse, Diplom- oder Promovierungsarbeiten übersetzen zu lassen. Die Dokumente werden meist zur Vorlage bei Gerichten oder den ausländischen Behörden benötigt, um beispielsweise eine Arbeitserlaubnis zu erhalten.
Sie haben sich entschieden (für welchen Zweck auch immer) eine professionelle Übersetzung erstellen zu lassen. Nun steht die Frage an, wo Sie denn den kompetenten Übersetzer finden. Hier lohnt sich ein Blick in das weltweite Netz. Auf dieser Webseite etwa stellt Jochen Ebert seine Dienste als Übersetzer vor. Schwerpunkte von Herrn Ebert sind die Sprachen, Dänisch, Schwedisch, Niederländisch, Holländisch und Flämisch. Das Übersetzungsbüro setzt Akzente bei Texten aus dem Bereich des Rechts. Hierbei können insbesondere das Zivilrecht, das Vertragsrecht, das Erbrecht und das Familienrecht eine wichtige Rolle spielen. Sie können Ihre deutschsprachigen Texte als Textdatei liefern oder auch gesprochen auf Tonträger. Auch im Kontext von Wirtschaft und Handel oder bei Übersetzungen für Behördenangelegenheiten kann Jochen Ebert Ihr kompetenter Ansprechpartner sein. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für vereidigte Übersetzer. Eine Beratung im Vorfeld ist für Jochen Ebert eine Selbstverständlichkeit.