„Wollt Ihr Euch lieben, bis dass der Tod Euch scheide?“ wird beim feierlichen Eheversprechen im Allgemeinen mit „Ja“ beantwortet. Das muss auch so sein, ansonsten soll auch keine Ehe daraus werden. Aber Liebe ist ein Gefühl. Wie soll man darauf ein Versprechen abgeben? Genauso gut könnte man fragen: „Versprichst du mir, dass du dich bis ans Ende deiner Tage gut fühlen wirst?“ Eigentlich ist es absurd, versprechen über Gefühle abzugeben, denn diese können wir nicht bis in die letzte Konsequenz kontrollieren. Doch ein Eheversprechen ist eine feierliche Angelegenheit und die Gefühle der frisch verliebten Eheleute überwiegen bisweilen alles andere und schalten auch das rein schalich-logische Denken aus.
Und viele Ehen werden auch wieder geschieden. Im rein juristischen Sinne kann das ganz vernünftig geregelt werden, im streng theologischen Sinne ist das manchmal schon etwas schwieriger, denn „der Mensch soll nicht trenne, was Gott zusammengefügt hat.“ Und schon in den zehn Geboten steht geschrieben: „Du sollst nicht ehebrechen!“ Eine Scheidung ist in dieser Hinsicht übrigens kein Ehebruch. Der theologische Ehebruch findet dann statt, wenn sich der geschiedene Mensch wieder mit einem neuen Partner zusammentut. Wer sich also nach einer Scheidung wieder bindet, der kann ein Problem mit der Kirche bekommen. Das passiert schon manchmal, wenn jemand bei einem kirchlichen Träger eingestellt ist. Eine rein säkulare Scheidung ist da schon etwas einfacher zu sehen. Der Gesetzgeber hat im Verlauf der Jahrzehnte viele juristische Regelungen auf den Weg gebracht, die bei einer Scheidung das Leben der Getrennten wieder auf Kurs bringen sollen. Um diese adäquat zu verstehen, mag allerding juristische Hilfe angesagt sein. Diese bekommen Sie beispielsweise von der Familienrecht-Expertin Ute Schniering. Ein Rechtsanwalt für Familienrecht sollte neben dem juristischen Fachwissen auch etwas menschliche Feinfühligkeit besitzen. Denn es ist eine wichtige Hilfe, wenn der Jurist oder die Juristin die aufgepeitschten Emotionen wieder auf die Sachebene zurückbringt.