Kompetente Hilfe im Steuerstrafrecht

Kompliziertes Steuerrecht
Mit der Steuererklärung hat sich wohl schon jeder einmal herumgeärgert. Meistens bleibt einem Nichts anderes übrig, als dieser lästigen Pflicht nachzukommen. Ganz anders sieht es aus, wenn Probleme mit dem Finanzamt auftreten. Nicht nur, dass das Steuerrecht in Deutschland recht kompliziert und schwer zu durchschauen ist. Wer ernsthaft mit den Behörden zu kämpfen hat, sollte unbedingt einen Fachmann hinzuziehen. Ideal ist ein Rechtsanwalt, der sich nicht nur im Steuerrecht auskennt. Er sollte gleichermaßen auf das Strafrecht spezialisiert sein. Das Steuerrecht und das Strafrecht sind gleichwertig und werden in einem Besteuerungsverfahren parallel angewendet. Um Mandanten in einem Besteuerungsverfahren bestmöglich vertreten zu können, muss der Anwalt unbedingt die Übersicht behalten und zwingend Fachkompetenz in der Strafprozessordnung und der Abgabenordnung besitzen.

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Steuerstrafsache gehört in erfahrene Hände
In Deutschland ist es für Steuerpflichtige ein Muss, die Steuern abzuführen, die faktisch entstanden sind. Es kommt durchaus vor, dass es eine Abweichung zwischen dem tatsächlich fälligen Betrag und dem hinterzogenen Betrag bzw. dem Steuerschaden entsteht. Häufig tritt das bei einer Steuerschätzung auf. Dazu sollte man wissen, dass das Besteuerungsverfahren neben dem Steuerstrafverfahren autonom geführt wird. Es gilt eine eigene Verfahrensordnung. Sowohl im Steuerstrafverfahren wie im Besteuerungsverfahren gilt der Satz „im Zweifel für den Angeklagten.“ Trotzdem hat der Angeklagte bzw. Steuerpflichtige gegenüber dem Finanzamt eine Mitwirkungspflicht. Es schadet dem Beschuldigten, wenn er dieser nicht in vollem Umfang nachkommt. Dabei ist es für Laien schon eine Schwierigkeit, bei den ermittelnden Behörden die Übersicht zu behalten. Nicht nur die bekannte Steuerfahndung auch die Bußgeld- und Strafsachenstelle hat ihren Aufgabenbereich im Rahmen von Steuerstrafsachen. Weitere Strafverfolgungsorgane können ebenso einbezogen werden. Zudem sind die Organisationsformen nicht in jedem Bundesland gleich zuständig oder tätig. Allein deswegen ist es unerlässlich, bei Komplikationen im Zusammenhang mit Steuerfragen, einen Rechtsbeistand mit entsprechender Spezialisierung im Steuer- und im Strafrecht zu konsultieren.